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   BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 70/85   

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BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 70/85 (https://dejure.org/1986,18100)
BayObLG, Entscheidung vom 06.02.1986 - BReg. 2 Z 70/85 (https://dejure.org/1986,18100)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Februar 1986 - BReg. 2 Z 70/85 (https://dejure.org/1986,18100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 1 Abs. 1, 3, § 3, § 5 Abs. 1
    Sondereigentum an Kraftfahrzeugstellplätzen im Freien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 761
  • MDR 1986, 590
  • Rpfleger 1986, 217
  • BayObLGZ 1986, 29
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 17.10.1983 - 20 W 648/83

    Sondereigentum; Garage; Stellplatz; Fahrzeug; Miteigentum; Tiefgarage

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 70/85
    Stellplätze auf freier Grundstücksfläche sind nicht sondereigentumsfähig (OLG Hamm Rpfleger 1975, 27; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 32/33; Bärmann/Pick/Merle RdNr. 24, Weitnauer RdNr. 7 c, Augustin RdNrn. 74 und 75, MünchKomm RdNr. 35, Palandt BGB 45. Aufl. Anm. 2 b, je zu § 3).

    Dies kann aber allenfalls für solche Abstellplätze gelten, die nur durch das Gebäude zu erreichen und gegenüber den umgebenden freien Grundstücksflächen baulich in irgendeiner Weise eingefriedet sind (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1984, 32/33; a.A. wohl nur LG Braunschweig aaO, das Sondereigentumsfähigkeit auch bei freier Zufahrt und freiem Zugang von der Straße her bejaht).

  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 70/85
    Eine Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO ist nicht zulässig, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (BGHZ 27, 310/313, 314; BayObLGZ 1984, 105/106; OLG Hamm MittRheinNot 1983, 219/220; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann - KEHE - Grundbuchrecht 3. Aufl. RdNrn. 16, 27, Güthe/Triebel GBO 6. Aufl. RdNr. 14, je zu § 18).
  • BayObLG, 26.04.1984 - BReg. 2 Z 33/84

    Zur Zulässigkeit der Erstreckung eines Erbbaurechts auf ein weiteres Grundstück

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 70/85
    Eine Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO ist nicht zulässig, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (BGHZ 27, 310/313, 314; BayObLGZ 1984, 105/106; OLG Hamm MittRheinNot 1983, 219/220; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann - KEHE - Grundbuchrecht 3. Aufl. RdNrn. 16, 27, Güthe/Triebel GBO 6. Aufl. RdNr. 14, je zu § 18).
  • OLG Köln, 18.07.1984 - 2 Wx 11/84

    Sondereigentumsfähigkeit von Stellplätzen auf einem Garagenoberdeck

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 70/85
    In Rechtsprechung und Literatur wird zum Teil die Meinung vertreten, daß an Kraftfahrzeugabstellplätzen auf dem nicht überdachten Oberdeck eines Parkhauses oder einer Sammelgarage nach § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG Sondereigentum begründet werden kann (OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 312; OLG Köln DNotZ 1984, 700; LG Braunschweig Rpfleger 1981, 298; Augustin RdNr. 75, MünchKomm RdNr. 33, je zu § 3; Merle Rpfleger 1977, 196; dagegen LG Lübeck Rpfleger 1976, 252; LG Aachen Rpfleger 1984, 184; Weitnauer RdNr. 7c, Palandt Anm. 2 b, je zu § 3).
  • LG Aachen, 11.01.1984 - 3 T 235/83

    Sondereigentumsfähigkeit von Stellplätzen auf einem Garagenoberdeck

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 70/85
    In Rechtsprechung und Literatur wird zum Teil die Meinung vertreten, daß an Kraftfahrzeugabstellplätzen auf dem nicht überdachten Oberdeck eines Parkhauses oder einer Sammelgarage nach § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG Sondereigentum begründet werden kann (OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 312; OLG Köln DNotZ 1984, 700; LG Braunschweig Rpfleger 1981, 298; Augustin RdNr. 75, MünchKomm RdNr. 33, je zu § 3; Merle Rpfleger 1977, 196; dagegen LG Lübeck Rpfleger 1976, 252; LG Aachen Rpfleger 1984, 184; Weitnauer RdNr. 7c, Palandt Anm. 2 b, je zu § 3).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2008 - 3 Wx 254/07

    Ein konstruktiver Teil des Teileigentums ist notwendiger Gegenstand des

    Denn an außerhalb des Gebäudes liegenden Grundstücksflächen kann Sondereigentum nicht begründet werden (vgl. BayObLGZ 1986, 29; KK-WEG- Förth 2006 § 5 Rdz. 19).
  • BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 125/94

    Nach Beschaffenheit und Zugang nicht dem ständigen Mitgebrauch aller

    Die inhaltliche Änderung der Teilungserklärung, etwa die Bestimmung eines Raums als gemeinschaftliches Eigentum anstelle von Sondereigentum, könnte dagegen nicht zum Gegenstand einer Zwischenverfügung gemacht werden (vgl. BayObLGZ 1986, 29/31 f. m.w.Nachw.; BayObLG Rpfleger 1989, 99/100).
  • BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 4/95

    Sondereigentum an einer Doppelstockgarage mit Kippvorrichtung

    Abgesehen davon, daß Stellplätze auf dem nicht überdachten Oberdeck nach der überwiegenden Rechtsprechung allenfalls in Ausnahmefällen als sondereigentumsfähig angesehen werden, nämlich dann, wenn sie nur durch das Gebäude zu erreichen und baulich gegenüber den umgebenden.Grundstücksflächen eingefriedet sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1986, 217/218 Entscheidung zu sog. "Car-Ports"), wird bei ihnen der Luftraum nicht durch einen weiteren Teileigentümer mit in Anspruch genommen.
  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01

    Künftige Gemeinschaftsordnung als Regulativ für das Verhältnis der Miteigentümer

    f) Diesem Anspruch steht der Umstand, dass die Gemeinschaftsordnung unter Nr. 5 die wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften über bauliche Veränderungen (vgl. § 22 Abs. 1 WEG) zulässigerweise (BayObLGZ 1986, 29/33 f.) abbedungen hat, nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 26.01.1998 - 15 W 502/97

    Sondereigentumsfähigkeit von Pkw-Abstellplätzen auf nichtüberdachtem

    Der Senat schließt sich nunmehr dem Rechtsstandpunkt an, daß an Pkw-Abstellplätzen auf dem nicht überdachten Oberdeck eines Parkhauses oder einer Sammelgarage nach § 3 Abs. 2 S. 2 WEG grundsätzlich Teileigentum begründet werden kann (ebenso: OLG Köln DNotZ 1984, 700 mit zustimmender Anmerkung Schmidt; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 32, 33; OLG Celle NJW-RR 1991, 1489 ; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 5. Auflage, Rdnr. 2835; Meikel/Streck a.a.O., § 53 Rdnr. 118 und Fußnote 629; Bärmann/Pick a.a.O., § 3 Rdnr. 24 a.E.; a.A. - obiter dictum, §§ 79 Abs. 2 GBO -, KG NJW-RR 1996, 587; offengelassen von BayObLG NJW-RR 1986, 761 [= MittBayNot 1986, 79 ]).
  • BayObLG, 25.03.1992 - 2Z BR 1/92

    Weitere Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts

    Beides kann nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein (BayObLGZ 1986, 29/31; Horber/Demharter § 18 Anm. 8 b bb m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 08.01.1992 - BReg. 2 Z 160/91

    Mehrheitlicher Beschluss der Wohnungseigentümer über die Vermietung

    Als Grundstücksflächen können sie aus Rechtsgründen nicht Sondereigentum sein, so daß sie zwingend in das gemeinschaftliche Eigentum fallen (BayObLG Rpfleger 1986, 217 ).
  • OLG Zweibrücken, 18.12.1990 - 3 W 188/90

    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bei Anfechtung einer Zwischenverfügung

    (vgl. BayObLG - BReg 2 Z 70/85 - 06.02.1986).«.
  • BayObLG, 30.04.1987 - BReg. 2 Z 30/87

    Sondernutzungsrechte an Kfz-Stellplätzen

    Kfz-Stellplätze auf freier Grundstücksfläche sind nämlich nicht sondereigentumsfähig, weil es sich nicht um Räume im Sinn des § 5 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG handelt (allg. Meinung; vgl. z.B. - BayObLGZ 1986, 29 /33 [= MittBayNot 1986, 79 ] m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 4/96

    Erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands einer Wohnanlage

    Soweit das Landgericht von Sondereigentum spricht, handelt es sich offensichtlich um ein Versehen, da Stellplätze im Freien nicht sondereigentumsfähig sind (BayObLGZ 1986, 29, 32 = …
  • BayObLG, 06.02.1992 - BReg. 2 Z 166/91

    Untersagung von Bepflanzungen, die den Blick versperren, durch

  • BayObLG, 03.04.1987 - BReg. 2 Z 34/87
  • BFH, 12.10.1994 - II R4/91

    Bemessungsgrundlage bei Vorleistung

  • BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 121/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Miteigentum; Sondereigentum;

  • LG Frankenthal, 08.02.1991 - 1 T 50/91

    Gebrauchsregelung mit Befugnis eines Eigentümers zum Umbau auch von

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